Muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß DS-GVO abgeschlossen werden?

Kurzum: Nein, außer Sie haben mit Saturn Inkasso einen Invoicing-Vertrag.

Bei der Inanspruchnahme unserer Inkasso Dienstleistungen ändert sich nichts. Dem Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) Nr. 13, Anhang B ist zu entnehmen, dass bei Inanspruchnahme fremder Fachleistungen bei einem eigenständig Verantwortlichen, die Verarbeitung (einschließlich Übermittlung), sofern eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DS-GVO vorliegt, keine Auftragsverarbeitung darstellt.

Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.

Weiterführende Informationen finden Sie unter Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Tags: Auftragsverarbeitung, DS-GVO, DSGVO