Ich bin Vorsteuerabzugsberechtigt. Wie funktioniert die Verrechnung der Umsatzsteuer?

Der Schuldner hat bei nicht fristgerechter Zahlung den Schaden zu ersetzen, der dem Gläubiger durch den Verzug entsteht (Verzugsschaden). Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass es sich bei Umsatzsteuern auf erbrachte Inkassoleistungen von vorsteuerabzugsberechtigten Gläubigern nicht um einen zu erstattenden Verzugsschaden handelt. Dies macht Sinn, da durch die Erstattung des Umsatzsteuerbetrages durch das Finanzamt kein erstattungsfähiger Schaden entsteht.

Saturn Inkasso reduziert daher den Ausschüttungsbetrag um die angefallene Umsatzsteuer und führt diese direkt an das Finanzamt ab. Diesen Betrag weisen wir Ihnen gesondert aus, sodass Sie diesen bei Ihrer nächsten Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen können. Der entsprechende Betrag wird Ihnen steuerlich erstattet. Damit ist gewährleistet, dass Ihnen keine Nachteile entstehen.

angehängte Dateien: Umsatzsteuer_in_Inkasso_Abrechnungen.pdf

Tags: Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzugsberechtigt