Wie werden Schuldnerzahlungen verrechnet?
Die Verrechnung von Zahlungen eines Schuldners richtet sich nach §367 BGB. Dort heisst es in (1):
Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
Dies bedeutet, dass Teilzahlungen von Schuldnern zuerst mit den Inkassogebühren, danach auf die angefallenen Zinsen verrechnet werden. Ausschüttungsfähig sind daher die Beträge, die nach Verrechnung zu Ihren Gunsten stehen bleiben.
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