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Verzugsschaden

Ein Verzugsschaden tritt ein, wenn ein Schuldner die geforderte Leistung nicht rechtzeitig erbringt. Bei dieser kann es sich sowohl um eine Zahlung als auch um eine Sachleistung handeln. Der übliche Sprachgebrauch verwendet bei einer Entschädigung für verspätete Zahlungen häufig den Begriff Verzugszinsen.

Der Verzugsschaden durch eine verspätete Lieferung

Eine verspätete Lieferung berechtigt zwar grundsätzlich dazu, einen Verzugsschaden geltend zu machen. In der Praxis verhindern Lieferanten allerdings den automatischen Eintritt des Verzuges, indem sie in der Auftragsbestätigung keinen verbindlichen, sondern nur einen wahrscheinlichen Liefertermin nennen. In diesem Fall tritt der Verzug erst ein, wenn der Besteller ihnen eine eindeutige Nachfrist setzt. Der verspätete Wareneingang kann zu hohen Kosten durch den Produktionsausfall beziehungsweise durch den fehlenden Umsatz führen. Bei verarbeitenden Betrieben besteht sogar die Möglichkeit, dass diese ihrerseits Schadenersatz an ihre Kunden leisten müssen, wenn für die Fertigung benötigte Einzelteile zu spät eingehen. Konsequenterweise hat der Besteller ein Interesse an verbindlich vereinbarten Lieferterminen, während der Lieferant sich durch die Nennung eines ausdrücklich als voraussichtlich gekennzeichneten Datums absichern möchte.

Der Verzugsschaden durch die verspätete Rückgabe einer gemieteten Sache

Für Privatpersonen relevant ist der Verzugsschaden bei Sachleistungen vor allem bei der verspäteten Rückgabe gemieteter Gegenstände. Wenn ein Mietwagen nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben wird, berechnet der Autovermieter in der Regel ein pauschales Strafentgelt. Er kann jedoch auch einen höheren Verzugsschaden geltend machen, wenn er einen bereits vorbestellten Wagen aufgrund der verspäteten Rückgabe dem Besteller nicht übergeben kann und aus diesem Grund selbst Schadenersatz leisten muss. Dieser Anspruch setzt allerdings voraus, dass tatsächlich kein für den neuen Kunden annehmbares Modell verfügbar ist. Das kommt während der Hochsaison und bei speziellen Autos wie Transportern gelegentlich vor. In den meisten Fällen beschränken sich die Mehrkosten allerdings auf die Bezahlung der Verspätungspauschale, da der Verleiher zur Schadensminderung verpflichtet ist und diese leicht durch die Übergabe eines gleichwertigen Modells an den folgenden Kunden erreicht.

Der Verzugsschaden bei nicht pünktlich bezahlten Geldforderungen

Rechnungen werden so gut wie immer unter Nennung eines festen Zahlungstermins erstellt, sodass der Zahlungsverzug automatisch eintritt, wenn das Geld zu diesem Datum nicht beim Gläubiger eingegangen ist. Die sofortige Berechnung von Verzugszinsen ist rechtlich möglich, entspricht aber nicht den allgemeinen Gepflogenheiten. Es ist vielmehr üblich, zumindest die erste Mahnung zu verschicken, ohne den Ausgleich des Verzugsschadens zu verlangen. Selbst hinsichtlich des Versanddatums der Zahlungsaufforderung besteht die Konvention, dem Schuldner eine Kulanzfrist von einer Woche einzuräumen. Diese beruht noch auf den früher üblichen Banklaufzeiten, die häufig fünf Bankarbeitstage betragen haben. Für die Höhe des Verzugsschadens existieren Richtwerte. Sie beläuft sich auf fünf Prozentpunkte oberhalb des Basiszinssatzes, wenn es sich beim Schuldner um einen Verbraucher handelt. Im Verkehr zwischen Kaufleuten ist ein Zinssatz von neun Prozent über dem Basissatz üblich. Die Berechnung höherer Zinsen ist möglich, wenn der Gläubiger diese für die Refinanzierung seiner Forderung aufbringen musste. Zusätzlich darf er dem Schuldner angemessene Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder eines Inkassobüros in Rechnung stellen. Bis Mitte 2014 galten im Verbraucherkreditrecht deutlich niedrigere Höchstgrenzen für die Verzinsung der nicht ordnungsgemäß beglichenen Forderungen. Die Zinsberechnung erfolgt üblicherweise ab dem Tag der Fälligkeit. Falls der Gläubiger mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung trifft, besteht hinsichtlich der Zinsfestlegung Vertragsfreiheit, wobei Unternehmen üblicherweise einen geringeren als den im Verzugsfall zu zahlenden Zinssatz fordern. In einigen Branchen wie bei Energieversorgern ist in diesem Fall der Verzicht auf die Zinsberechnung weitgehend üblich. Die abweichende Gepflogenheit innerhalb der Branche schließt das Recht auf die Berechnung der Verzugszinsen nicht aus. Seine Wahrnehmung führt jedoch leicht zu schlechten Kundenbewertungen und wirkt sich somit negativ auf den Ruf des Unternehmens aus. Andererseits fördert das konsequente Durchsetzen aller Forderungen die Zahlungsmoral der Kunden.

Die Zahlung von Verzugszinsen schließt den weiteren Schadenersatz nicht aus

Wenn die nicht ordnungsgemäße Begleichung einer Geldschuld negative wirtschaftliche Folgen für den Gläubiger hat, kann er den Einnahmeausfall ebenfalls dem säumigen Schuldner als Verzugsschaden in Rechnung stellen. Das trifft zu, wenn eine geplante Investition mangels liquider Mittel unterbleiben muss. In diesem Fall ist jedoch der Nachweis zu erbringen, dass eine externe Kreditfinanzierung nicht möglich gewesen ist. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus der Verpflichtung zur Schadensminderung, die dem Geschädigten auferlegt, sich aktiv um eine Verringerung der Schadenshöhe zu bemühen. Der entsprechende Grundsatz gilt bei allen Versicherungsfällen und ist somit nicht spezifisch für den Ersatz eines Verzugsschadens.

Verzugsschäden vermeiden

Verzugsschäden durch verspätete Zahlungseingänge lassen sich durch die sorgfältige Prüfung neuer Kunden vor der ersten Lieferung vermeiden. Bei Privatkunden ist das Einholen einer Schufa-Auskunft unerlässlich, während über neue Geschäftspartner im B2B-Bereich die Creditreform umfassend informiert. Zumindest private Neukunden akzeptieren in der Regel, dass ihre erstmalige Belieferung gegen Vorkasse oder Angabe der Kreditkartennummer erfolgt. Bei Bestandskunden bietet die Beobachtung der internen Bonität einen recht zuverlässigen Schutz vor Zahlungsausfällen beziehungsweise vor der Notwendigkeit, von einem säumigen Schuldner Verzugszinsen zu verlangen. Zu bedenken ist selbstverständlich, dass die Ablehnung des eingehenden Auftrages eines Kunden mit schlechter Bonität nicht nur den Zahlungsausfall vermeidet, sondern zwangsläufig auch den Umsatz verringert.

Autor: Sebastian Kraft, seit 2015 Schuldnerbetreuer bei Saturn Inkasso.