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Inkasso
Der Begriff "Inkasso" ist ein Fachbegriff aus dem Bereich der Betriebswirtschaftslehre und bezeichnet einen Teilbereich des Forderungsmanagements. Er beschreibt den eigentlichen und geschäftsmäßigen Einzug von Forderungen gegenüber und für Vertragspartner. Ein Inkasso-Unternehmen ist also, plakativ gesprochen, nichts weiter wie eine outgesourcte Abteilung der Unternehmensverwaltung die sich auf den Einzug der fälligen Forderungen spezialisiert hat. Es übernimmt sämtliche Aufgaben die anfallen um die Forderung einzutreiben. Unter Umständen gehört dazu auch ein Rechtsstreit, sowie die Erhebung von Mahngebühren und Ersatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Einzug der Forderung. Unseriös arbeitende Inkasso-Unternehmen sind immer wieder der Bestandteil von Verbraucherprozessen. Meistens geht es hier um unrechtmäßig erhobene Gebühren und falsche Abrechnungen oder Forderungen.
Welche Aufgaben erfüllt ein Inkasso-Unternehmen und wie wird es beauftragt?
Um ein Inkasso-Unternehmen beauftragen zu können muss erst einmal eine Forderung entstanden sein. Diese muss rechtmäßig und durchsetzbar, sowie fällig sein. In diesem Fall kann diese Forderung entweder in Gänze an das Inkasso-Unternehmen verkauft werden, oder aber das Inkasso-Unternehmen wird lediglich beauftragt sie einzuziehen. Im ersten Fall übernimmt das Inkasso-Unternehmen alleine die Verantwortung über die Forderung, während bei einer Beauftragung der Auftraggeber noch das letzte Wort hat. In beiden Fällen übernimmt das Inkasso-Unternehmen den Einzug der fälligen Forderung. Dazu gehören:
- Benachrichtigung des Schuldners (Rechnungsstellung, Mahnung, etc.)
- Verwaltung der Zahlungseingänge
- Unter Umständen trifft ein Inkasso-Unternehmen auch Vereinbarungen über Ratenzahlungen oder Teilstundung der Schulden.
- Verwaltung im Rahmen des Forderungsmanagements
Welche Vergütungen fallen für die Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens an?
Grundsätzlich ist die Vergütung bei Beauftragung oder beim Verkauf der Forderungen eine Sache zwischen Gläubiger und dem jeweiligen Inkasso-Unternehmen. Üblicherweise gibt es hier Festpreise oder eine erfolgsorientierte Provisionszahlung. Allerdings darf der Schuldner nicht dazu verpflichtet werden diese zusätzlichen Kosten zu tragen, sofern es im Rahmen des Inkasso-Verfahrens noch nicht zu einer Mahnung kam. Die exakte Vergütungsregelung findet sich im § 4 Absatz 5 des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetzes (EGRDG). Hieraus ergeben sich auch die zusätzlich anfallenden Verpflichtungen des Schuldners gegenüber dem Inkasso-Unternehmen. Die maximale Höhe liegt seit dem 9. Oktober 2013 bei der gleichen Höhe wie die üblichen Rechtsanwaltskosten in einem solchen Fall. Diese wiederum sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt sind.
Wann wird ein Inkasso-Unternehmen beauftragt?
Ein Inkasso-Unternehmen kann im Prinzip immer zweckgebunden beauftragt werden. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine Zulassung des Inkasso-Unternehmens nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz und das eine vertraglich vereinbarte Forderung fällig wird. Somit kann ein Inkasso-Unternehmen durchaus mit der Rechnungsstellung beauftragt werden, welche noch nichts mit einem Inkasso-Verfahren zu tun hat. Als praktisches Beispiel für Verbraucher kann hier das Gesundheitssystem, explizit die Zahnärzte genommen werden. Um Verwaltungskosten zu sparen nutzen viele Praxen heute externe Dienstleister um die fälligen Forderungen aufgrund erbrachter Leistungen einzuziehen und selbst Kosten und Zeit zu sparen. Dennoch ist bei Verbrauchern das Wort "Inkasso" häufig negativ besetzt und wird vor allem im Bezug auf säumige Schuldner interpretiert. Dabei machen diese Fälle statistisch gesehen nur einen Bruchteil der Tätigkeit eines Inkasso-Unternehmens aus und werden häufig schon im Vorfeld und außergerichtlich geklärt. Diese Fälle gehören zum Forderungsinkasso und stellen eine besondere Form des Forderungseinzugs dar.
Wieso lohnt es sich ein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen und welche Rolle spielt dieser Wirtschaftszweig?
Wie im obigen Absatz schon erläutert erspart die Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens den Einsatz unternehmensinterner Ressourcen. Dazu gehören Personalkosten, aber auch Verwaltungskosten und Rechtskosten. Viele kleine und mittelständische Unternehmen nehmen deswegen die Dienste eines Inkasso-Unternehmens in Anspruch und lassen teilweise ihre Forderungen vollständig von einem externen Dienstleister verwalten. Größere Unternehmen nutzen die externe Dienstleistung allerdings häufiger als Möglichkeit sogenannte uneinbringliche Forderungen einzutreiben oder loszuwerden. In diesem Fall werden diese Forderungen oft in Gänze verkauft. Bundesweit sind, laut Angaben der beiden Verbände, dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) und dem Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement (BFIF), derzeit knapp 15.000 Menschen mit dem gewerbsmäßigen Einzug von Forderungen in entsprechenden Unternehmen beschäftigt. Gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten steigt die Zahl der Beschäftigten ein wenig da hier erfahrungsgemäß die Zahlungsmoral der Verbraucher nachlässt.